„Angaben ohne Gewähr“ – Bedeutung & Erklärung

„Angaben ohne Gewähr“ – Diese Aussage hat wohl schon jeder einmal gehört oder vor allem gelesen, doch die Wenigsten wissen genau, was sie bedeutet. In einem Zusammenhang wird dies ganz deutlich, und zwar beim Lotto spielen. Hier werden immer die Lottozahlen im TV genannt und anschließend wird immer der Satz „Alle Angaben: Ohne Gewähr“ ausgesprochen.

Es kam nämlich schon mehrmals vor, dass die Lottozahlen nach der Bekanntgabe für ungültig erklärt wurden, weil bei der Ziehung irgendwelche Fehler passiert waren. 2013 blieben im Schlitten der Lostrommel zwei Kugeln hängen. Die Lottozahlen wurden durchgesagt und die Gewinner freuten und jubelten bereits, als dann im Nachhinein bekanntgegeben werden musste, dass das Ergebnis bzw. die gezogenen Lottozahlen ungültig sind und neu gezogen werden müssen.

Aus diesem Grund wird sicherheitshalber immer gesagt, dass die Angaben ohne Gewähr sind, denn ansonsten könnten sich die vermeintlichen Gewinner (die am Ende doch nichts gewonnen haben) an einen Anwalt wenden und ihre Gewinnsummen einklagen, da sie ja im TV bekanntgegeben wurden.

Keine Gewährleistung

Allerdings sollte bei dem Hinweis auf Angaben ohne Gewähr einige Vorsicht geboten sein. Denn so kann sich niemand auf gewisse Angaben beziehen, da hier die Gewährleistung der Richtigkeit nicht gegeben ist.

Ein weiteres Beispiel wäre, wenn ein bestimmtes Gerät in einem Laden zum Verkauf angeboten wird. Hier werden viele technische Details genannt, damit sich der Käufer für dieses Gerät entscheidet. In der Regel stimmen die Angaben auch, also übernimmt zum Beispiel der Hersteller auch die Gewähr. In diesem Fall garantiert der Hersteller in der Regel die Richtigkeit der Angaben und somit könnte sich der Käufer bei Abweichungen an den Hersteller wenden. Wird keine Gewähr übernommen, können bestimmte Details abweichen und der Käufer könnte sich nicht auf die Angaben berufen.

Ohne Gewähr oder unverbindlich

Es gibt zwei Möglichkeiten auszuschließen, dass sich jemand rechtlich bindet. Denn wer eine Gewähr bietet, der hat sich nach § 437 BGB bindend geäußert. Wenn sich nun jemand nicht wirklich sicher ist, der benutzt dann die Floskel „ohne Gewähr“.

Diese Floskel wird nicht nur bei der Bekanntgabe der Lottozahlen genutzt, sondern auch auf vielen Webseiten. Somit sind dann auf dieser Webseite alle Angaben unverbindlich und können dementsprechend noch abgeändert werden. Normalerweise wird diese Floskel nicht im Verkauf eingesetzt, aber auch hier gibt es Ausnahmen und diese sollten beachtet werden.

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