„Ab Werk, frei Haus, frachtfrei“ – was bedeutet das & wer zahlt?

Ab Werk = die Ware wird direkt von der Herstellerfabrik gesendet, der Käufer trägt die Versandkosten

Inhaltsverzeichnis

Frei Haus = die Ware wird bis vor die Haustür geliefert, der Verkäufer trägt die Versandkosten

Frachtfrei = die Ware wird bis vor die Haustür geliefert, der Verkäufer trägt die Versandkosten

Wenn man sich ein Produkt online oder über einen Katalog bestellt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie die Ware verschickt werden kann.
So gibt es zum Beispiel die Option

  • Ab Werk„,
  • die Option „frei Haus„,
  • und zu guter letzt die Option „Frachtfrei„.

Was man genau unter dem jeweiligen Begriff versteht, wird hier genau erläutert:

Ab Werk

Bestellt man eine Ware bei einer Firma, dann kann es vorkommen, dass man diese „Ab Werk“ bekommt. Das ist besonders dann der Fall, wenn es sich um sehr schwere und große, sperrige Waren handelt. Bei dieser Option wird die Ware nicht von der Firma verschickt, sondern muss von dem Käufer direkt abgeholt werden. Einigt man sich mit der Firma darauf, dass diese die Ware verschickt, dann muss jedoch der Käufer für sämtliche Kosten aufkommen, welche anfallen.

Frei Haus

Lässt man sich eine Lieferung frei Haus von einer Firma schicken und zukommen, dann bedeutet die Bezeichnung und der Begriff „Lieferung frei Haus“, dass auf den Käufer keine Kosten zukommen. Das bedeutet, dass für diesen die Lieferung der Ware vollkommen portofrei ist und auch für das Material für die Verpackung keine Kosten anfallen.
Bei dieser Option verpflichtet sich der Lieferant dazu die Ware an die Adresse zu liefern, welche der Käufer bei der Bestellung angegeben hat.

Oft wird die Ware dabei jedoch nur bis an die Haustür geliefert, da der Lieferant nicht dazu verpflichtet ist die Ware bis an die Wohnungstür zu liefern. Aus diesem Grund sollte man sich, in dem Rahmen der frei Haus Klausel, mit dem Lieferanten darüber einigen und im voraus klären, ob der Gegenstand innerhalb des Hauses geliefert werden kann und dieser die Lieferung auch in den Keller oder in die Wohnung tragen kann.

Zudem beinhaltet die frei Haus Klausel die Versicherung der Ware durch den Lieferanten.
Dieser kommt für sämtliche Beschädigungen auf, welche die Ware während des Transportes bei der Beladung und der Entladung tragen kann.

Frachtfrei

Auch bei der Klausel „frachtfrei“ handelt es sich um eine sogenannte Versandklausel, welche Anwendung findet, wenn ein Käufer bei einem Verkäufer Ware bestellt und sich diese bis zu sich nach Hause schicken lässt.

Dabei besagt die Versandklausel, dass der Verkäufer für sämtliche Kosten aufkommt, welche für den Versand der Ware anfallen. Damit sind alle Kosten für den Transport enthalten, welche von der Firma bis zu der Empfangsstation anfallen.

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