„Ab Werk ausschließlich Verpackung“ – was bedeutet das?

Ab Werk, ausschließlich Verpackung = der Käufer zahlt die Versandkosten und zusätzlich auch die Verpackungskosten für den Versand

Wenn man sich etwas im Internet oder bei einer Firma bestellt, dann muss die Ware von der Firma oder dem jeweiligen Standort nach Hause zu dem Käufer geschickt werden. Für diese Zwecke werden dritte Anbieter, also diverse Spediteure in Anspruch genommen, welche dafür sorgen, dass die Ware von dem Verkäufer zu dem Käufer geliefert wird.

Für diese Lieferung fallen jedoch bestimmte Kosten an. Doch nicht nur für den Transport der Ware und die anschließende Zustellung muss ein Porto entrichtet werden, sondern es fallen auch Kosten für das Material an, in welches die Ware gegeben wird, um transportiert werden zu können.

Ob der Kunde selbst diese Kosten tragen muss, oder ob der Versand und das Material für diesen kostenlos ist und von dem Verkäufer übernommen wird, steckt hinter der Bezeichnung „Ab Werk ausschließlich Verpackung„.

Die Aufschlüsselung des Begriffes

Der Begriff „Ab Werk ausschließlich Verpackung“ setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Der erste Bestandteil ist

  • Ab Werk“ und der zweite Bestandteil ist
  • ausschließlich Verpackung„.

Das Wort „ab“ in der Bezeichnung „Ab Werk“ ist dabei etwas veraltet und wird in der heutigen Zeit oft durch den Ausdruck „ex“ ersetzt.
Dabei handelt es sich, um genau zu sein, um das Porto, während sich der zweite Bestandteil mit der Verpackung beschäftigt.
Es wird also geklärt, von wem der Versand, also die Kosten für die Spedition der Ware, getragen werden müssen.

In diesem Fall bedeutet die Bezeichnung „Ab Werk„, dass der Kunde, welcher die Ware bestellt hat und zu sich nach Hause schicken lassen möchte, die Kosten für den Versand übernimmt. Damit sind sämtliche Kosten für den Transport gemeint, welche in dem Moment anfallen, in welchem die Ware das Werk, also die Firma, verlässt.

Der zweite Bestandteil des Begriffes ist „ausschließlich Verpackung„. Dies bedeutet, dass der Empfänger zusätzlich zu den Versandkosten nicht nur für das Porto, sondern auch für die Kosten aufkommen muss, welche für das Material anfallen, in welche die Ware verpackt wird, damit diese sicher und heil bei dem Empfänger ankommt.

Das entsprechende und für den Empfänger kostenlose Gegenstück, wäre in diesem Fall „frei Werk, einschließlich Verpackung“. In diesem Fall übernimmt die Firma sowohl das Porto, als auch die Kosten für die Verpackung.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein