Was ist ein Prokurist? – Aufgaben & Unterschied zum Geschäftsführer

Als Prokurist wird derjenige bezeichnet, der die Vollmacht oder einzelne Vollmachten erhalten hat, die Geschäfte eines Betriebes zu führen, wenn der Geschäftsleiter abwesend ist oder er ihn aber in seiner Arbeit unterstützen soll. Dabei ist er bevollmächtigt auch ohne Absprache Entscheidungen zu treffen.

Aufgaben

Der Prokurist ist nicht dem Geschäftsführer gleichgestellt, aber er zählt zu den höheren Mitarbeitern. Er kann Vollmachten in unterschiedlichem Umfang erhalten, die er dann nutzen kann, um im Sinne eines Betriebes Entscheidungen zu treffen oder Verbindlichkeiten zu unterzeichnen. Bestimmte Prozesse obliegen ihm in diesem Falle auch, die den Geschäftsverkehr betreffen.

Besitzt er eine Handlungsvollmacht, dann muss diese im Umfang kleiner sein, als die Prokura, die ihm zugeteilt wurde.

Was unterscheidet ihn dann vom Geschäftsführer?

Er ist nur ein vorübergehender Geschäftsführer, wenn er nur dann zum Einsatz kommt, wenn der eigentliche Geschäftsführer abwesend ist. Allerdings kann er auch dauerhaft eingesetzt werden und damit eine Entlastung darstellen. Jeder Prokurist muss als offizieller Vertreter eingetragen werden.

Alle steuerlichen Angelegenheiten müssen aber vom Geschäftsführer selbst übernommen werden, da diese Aufgaben nur persönlich dem Geschäftsführer obliegen. Ein Prokurist kann für sich selbst keine Vertretung ernennen.

Wie definiert sich Prokura?

Prokura ist italienisch und steht für eine Vollmacht. Dabei kann der Prokurist Vorgänge beeinflussen und Entscheidungen treffen, was jeder andere Mitarbeiter nicht darf. Dabei kann die Prokura auf eine einzelne Person bezogen sein, aber auch auf eine Niederlassung oder eine Filiale. Handelt es sich um eine Gesamtprokura, dann verhält es sich so, dass mehrere Personen eine Prokura erhalten und zusammenarbeiten und Entscheidungen treffen.

Wann kann ein Prokurist seine Befugnisse verlieren?

Sollte der Geschäftsführer wechseln oder das Geschäft insolvent gehen, dann ist ein Prokurist zu ersetzen oder zu entlassen. Weiterhin sind Handlungen des Prokuristen, die gegen den Sinn des Geschäfts verstoßen, ein Grund die Prokura abzuerkennen. Wird ein Geschäft verkauft, dann kann der Prokurist nicht automatisch weiterverkauft werden, weil der Geschäftsführer wechselt oder es keinen mehr geben wird.

Stirbt der Geschäftsführer allerdings, dann besteht die Prokura weiter. Der neue Geschäftsführer kann dann aber entscheiden, ob der Prokurist weiter bleibt oder wie mit ihm verfahren wird.

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