In Stellenausschreibungen ist immer wieder etwas von einem Eintrittsdatum zu lesen. Oft heißt es auch, Bewerber sollten in ihrem Anschreiben den frühestmöglichen Eintrittstermin nennen. Doch was hat es eigentlich damit auf sich und was ist damit gemeint? Diese und weitere wichtige Fragen zum Eintrittsdatum beantworten wir in diesem Text.
Was ist das Eintrittsdatum?
Das Eintrittsdatum ist jeder Zeitpunkt, zu dem ein Arbeitnehmer in ein neues Arbeitsverhältnis eintreten kann. Vereinfacht gesagt, ist es der erste Arbeitstag und somit der Tag, ab dem der Arbeitsvertrag gültig ist. Warum es für potenzielle neue Arbeitgeber wichtig ist, das frühestmögliche Eintrittsdatum zu erfahren, liegt auf der Hand:
Viele Jobinteressenten befinden sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Sie können nicht von heute auf morgen bei ihrem bisherigen Arbeitgeber kündigen und die Arbeit woanders aufnehmen. Sie müssen eine Kündigungsfrist einhalten. Diese ist entweder im Arbeitsvertrag festgelegt oder es gelten die gesetzlichen Regeln.
Dann beträgt die Kündigungsfrist zunächst 28 Tage. Je länger die Betriebszugehörigkeit ist, desto länger ist aber auch die Kündigungsfrist. Es gibt also unterschiedliche Regelungen. Somit ist es nachvollziehbar, dass sich ein möglicher neuer Arbeitgeber danach erkundigt, welche Regelung bei dem Bewerber gilt.
Das Eintrittsdatum kann aber auch durch andere Faktoren bedingt werden. Gerade in hoch dotierten Berufen kann es sein, dass es einem Arbeitnehmer untersagt ist, innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Tätigkeit bei einem Mitbewerber aufzunehmen.
Die Tücken des Eintrittsdatums
Die Nennung des Eintrittsdatums in einem Bewerbungsschreiben lässt verschiedene Rückschlüsse auf die derzeitige Lebenssituation eines Bewerbers zu. Nennt er ein frühes Eintrittsdatum, entsteht der Eindruck, dass er zum aktuellen Zeitpunkt entweder arbeitslos ist oder bereits bei seinem bisherigen Arbeitgeber gekündigt hat. Deswegen kann es in einer solchen Situation sinnvoll sein, als frühestmögliches Eintrittsdatum nicht sofort anzugeben, sondern es willkürlich um ein paar Wochen nach hinten zu verlegen.
Uninteressant können Bewerber für einen Arbeitgeber werden, wenn das frühestmögliche Eintrittsdatum zu weit in der Zukunft liegt. Denn in der Regel haben Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Personalbedarf. Steht der Bewerber zu dem gewünschten Eintrittsdatum allerdings nicht zur Verfügung, werden vermutlich Mitbewerber bevorzugt werden.
Frühestmöglichen Eintrittsdatum in einer Bewerbung formulieren
Eine beliebte Frage von Bewerbern ist, wie das Eintrittsdatum in einem Anschreiben formuliert werden sollte. Dabei gibt es eigentlich nicht viel zu beachten. Es reicht ein einfacher Satz wie: „Ich stehe Ihnen gerne ab dem XX.XX.XXXX zur Verfügung.“ Alternativ ist auch folgende Formulierung vorstellbar: „Da ich mich derzeit in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinde/Da ich derzeit noch studiere, ist der XX.XX.XXXX der früheste Eintrittstermin für mich.“
Weil viele bei der Frage nach der richtigen Formulierung überfragt sind, machen sie einfach keine Angabe zum frühestmöglichen Eintrittstermin. Das ist allerdings ein Fehler, den man unbedingt vermeiden sollte. Zum einen erfüllt man damit nicht die Anforderungen, die der potenzielle Arbeitgeber formuliert hat. Zum anderen lässt man dadurch Spielraum für Interpretationen. Manch ein Bewerber fragt sich beispielsweise, ob es einen Grund gibt, weshalb der Bewerber keine Angabe zum Eintrittsdatum gemacht hat.
Mein Name ist Anatoli Bauer und ich wohne ganz im Norden von Deutschland an der Nordseeküste in Husum. 1997 bin ich mit 9 Jahren als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. Seitdem habe ich mich leidenschaftlich gerne mit der deutschen Sprache beschäftigt und irgendwann ist die Idee zu einer Sammlung von Erklärungen für Fachwörter und Fremdwörter entstanden. Nun befinden sich hier auf Fachwort24.net über 500 Erklärungen für Fachwörter und die Sammlung wird regelmäßig erweitert.
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