Was ist eine Korrespondenzadresse? – Aufklärung

In vielen Fragebögen oder bürokratischen Erledigungen wie Pass- oder Familiengeldantrag wird nach der sogenannten Korrespondenzadresse gefragt. Nicht nur in schriftlichen Formularen treffen die Anfragen auf, sondern auch online bei Bestellungen in einem Versandshop oder ähnlichen. Oft kann man mit diesem Begriff nichts Richtiges anfangen, denn eigentlich verfügt man nur über eine Heimanschrift oder in manchen Fällen über ein Postfach. Was genau ist nun eine Korrespondenzadresse? Die Antwort ist eigentlich leicht zu beantworten.

Korrespondenz kommt von miteinander ins Gespräch kommen

Die schon ältere Bezeichnung Korrespondenz bedeutet soviel wie „Kommunikation in Schriftform“. Auf Lateinisch bedeutet das Wort „correspondentia“. Schrift- oder heutzutage E-Mail-Verkehr sowie Briefwechsel haben die gleiche Bedeutung wie das Wort „Korrespondenz“. Eigentlich denkt man, dass in unserer heutigen Zeit die hauptsächliche Art der Kommunikation der E-Mail-, der SMS- oder der WhatsApp-Verkehr werden. Dann wäre die E-Mail-Adresse beziehungsweise die Telefonnummer die sogenannte Korrespondenzadresse. Denn das sind die Adressen, mit denen zwei Menschen oder auch Firmen sowie Institutionen in Verbindung treten. Schreibt man einen Brief – und das ist gar nicht so selten, denn die Post befördert jährlich über 18 Millionen Briefe – ist die Korrespondenzadresse die Adresse mit der man den Brief adressiert.

Wohn- oder Firmenadresse = Korrespondenzadresse

Eine Korrespondenzadresse ist also die Adresse, unter der man auf schriftlichen Weg zu erreichen ist. Bei Privatpersonen ist das in der Regel die Heimanschrift, also die Wohnadresse. Bei Unternehmen und Betrieben ist das die Firmenadresse. Es muss immer die Anschrift sein, an der man schriftlich immer zu erreichen ist. Somit ist der Begriff der Korrespondenzadresse nur ein veralteter Begriff für die Postanschrift. Trotzdem ist er weiter in Gebrauch und sollte darum stets beachtet und richtig angewendet werden. Denn vor allem Ämter, Gerichte, Organisationen, Banken, Vereine, Online-Shops oder Universitäten und Hochschulen verwenden in Anschreiben und Formularen den für vielen veralteten Begriff der Korrespondenzanschrift. Denn diese Institutionen versenden ihre Anliegen selten per E-Mail, sondern in erster Linie ganz klassisch per Post. Dafür ist die Angabe der Postanschrift, also der Korrespondenzadresse unerlässlich.

Der Schriftverkehr ist der sichere Weg

Der schriftliche Weg per Brief ist übrigens in vielen Fällen der sicherere. Beispielsweise sind Kündigungen im Verein oder Fitnessstudio per E-Mail in manchen Fällen nicht rechtswirksam. Auch behördliche Formulare, Abmeldungen oder Passanträge sind in den allermeisten Fällen nur in Schriftform per Post zulässig. Darum sollte man den Begriff „Korrespondenzadresse“ weiterhin fest in seinem Sprachgebrauch behalten.

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