Was bedeutet PD Dr. med.? – Erklärung & Auflösung des Titels

Bei „PD Dr. med.“ handelt es sich um die eine Zusammensetzung von mehreren Titeln, die durch eine bestimmte Eignung oder durch das Absolvieren eines Studiums und der dazugehörigen Prüfungen erworben wurde.

PD = Privatdozent

PD steht als Abkürzung für einen Privatdozenten. Dabei kann unter anderem auch das Kürzel Priv.-Doz. verwendet werden. Privatdozenten sind alle die Dozenten an einer Universität oder auch an einer anderen Schule, die keine Professur abgelegt haben. Sie haben nur die grundlegenden Elemente des entsprechenden Fachbereiches erlernt oder studiert und dürfen mit einer entsprechenden Lehrberechtigung vor den Schüler oder Studenten unterrichten.

Sind sie an einer Universität tätig, dann dürfen sie auch Promotionen betreuen und fast alle Aufgaben eines Professors begleiten. Den Titel des Professors kann man nur über eine Professur und darüber hinaus über eine gewisse berufliche Erfahrung erwerben.

Ein Privatdozent trägt keine Berufsbezeichnung, die ihn zu einem Beamtenstatus berechtigt. Wenn ein Privatdozent diesen Titel tragen will, dann ist er aufgefordert, dass er eine Mindestzahl an Lehrstunden und Kursen ableistet, damit er die Berechtigung zum Lehren behält.

Privatdozenten sind nicht frei in ihrer Arbeit und werden dem Staat unterstellt, da ihre Lehrmethoden und Lehrinhalte entsprechenden Plänen folgen müssen. Ihre Entlohnung kann per Rechnungsstellung erfolgen oder sie befinden sich in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität.

Dr. med. = Doktor der Medizin

Dr. med. bezeichnet den Titel des Doktors der Medizin. Diesen Titel kann man direkt erwerben, wenn das Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen wurde. Eine zusätzliche Promotion ist nicht nötig. Es ist lediglich die Abgabe der Promotion innerhalb des Studiums notwendig. Umgangssprachlich wird diese Promotion auch als Doktorarbeit bezeichnet, die schon während der Studienzeit begonnen oder auch abgeschlossen werden kann.

Was bedeutet also PD Dr. med.?

Bei einem PD Dr. med. handelt es sich also um einen Arzt, der als Privatdozent Vorlesungen an der Universität gibt. Dabei hat er keine Professur, aber er hat die Befähigung und die Berechtigung erworben, dass er unterrichten darf.

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