Was bedeutet die Abkürzung zzgl.? – Aufklärung

Die Abkürzung zzgl. findet sich recht häufig auf Rechnungen oder Anschreiben wieder. Im Kaufmännischen soll das zzgl. zum Ausdruck bringen, dass eine zusätzliche Summe zum vereinbarten Preis hinzukommt. Wer beispielsweise eine Ware im Internet kauft, muss meistens den Kaufpreis bezahlen, zzgl. Versandkosten.

Auch wenn die Abkürzung zzgl. kürzer als das abgekürzte Wort ist, benutzt man in der deutschen Sprache das Wort „Zuzüglich“. Anders sieht es bei Abkürzungen wie OHG oder GmbH. Hier werden die Abkürzungen einzeln als Buchstaben ausgesprochen. Anders ist es auch kaum möglich! Demnach kann gesagt werden, dass die Abkürzung zzgl. ausschließlich im Schriftlichen verwendet wird.

Grundsätzliche kann die Abkürzung zzgl. immer so geschrieben, also abgekürzt werden. Doch in der Regel findet das „zzgl.“ in der kaufmännischen Form Anwendung.
Wird das zzgl. in einer großen Suchmaschine eingegeben, kann man sehen, dass 83.100.000 Webseiten diese Abkürzung behandeln.

Zuzüglich ausgeschrieben ist kaum zu sehen. Gängig ist zzgl., wie sich an vielen Beispielen von Texten widerspiegelt. Es gibt Abkürzungen, welche so üblich sind, dass niemand daran denken würde, diese vollumgänglich im Satz auszuschreiben.

Das „zzgl.“ vergessen

Susanne hat sich ihren Lebentraum erfüllt. Endlich ein eigenes Geschäft. Ihr Mann ist Handelsvertreter. So kam sie eines Tages auf die Idee, sich mit Korkböden selbständig zu machen. Mitten in einer Kleinstadt am Marktplatz hat sie mit Leidenschaft ihr Geschäft eröffnet. Die ersten Kunden kamen ins Geschäft. Glücklich konnte sie die ersten Verträge schreiben. So ging es fortlaufen. Dann gingen die Unterlagen zum Steuerberater. Eines Tages kam ein aufgeregter Anruf. Sie haben zwar in ihren Rechnungen zzgl. MWst. richtig ausgewiesen, doch in ihrer gesamten Kalkulation bedacht. Genauso war es. Dies versetzte ihr einen ordentlichen Dämpfer. Ihre mangelnde buchhalterischen Kenntnisse führten ein Jahr später zur Schließung ihres Geschäftes.

Zzgl. Versandkosten

So manches mal reibt sich der ein oder andere die Augen vor dem Laptop. Da heißt es: zzgl. 9,90 Euro Versandkosten. Wenn die Waren noch aus dem Ausland verschickt werden muss, dann wird das zzgl. durchaus richtig teuer. Zzgl. der Kosten für die Spedition. Das Schnäppchen auf der Seite des Möbelhauses war verlockend. Eine wunderschöne Loungecouch für die Gartensaison. Sie wurde von 1.099 Euro auf unglaubliche 499 Euro reduziert. Ein Einzelstück. Wer kauft schon im Januar bei Eis und Schnee eine Couch für den Garten. Doch es schien die Gelegenheit zu sein. Kurzum ging das gute Stück in den Warenkorb. Dann lautet es: „zzgl. Speditionskosten 129 Euro“. Alternativ könnte die Ware abgeholt werden. Dafür war sie zu groß und so musste das „zzgl.“ letztlich akzeptiert werden. Unterm Strich blieb es trotzdem ein tolles Schnäppchen auch mit zzgl. Speditionskosten.

Wenn die Gebühren als zzgl. betitelt werden

Die Verkäuferin am Telefon sagte: „Den Preis kann ich noch nicht genau beziffern. Er liegt zwischen 1.099 und 1289 Euro zzgl. einer Gebühr für die Reservierung“. Alles was rar ist besitzt eben seinen Preis. Die Besitzerin des Geschäftes inmitten einer Kurstadt kann sich diese Gebühr erlauben. Sie bekommt wieder zwei Vasen aus Italien, welche streng limitiert sind. Zzgl. einer Reservierungsgebühr sichert ihr die Kaufabsicht ihres Klientels zu. Diese Regelung findet überwiegend Akzeptanz bei ihrem exklusiven Kundenkreis. Die Reservierungsgebühr wird mit erfolgtem Kauf erstattet. Ansonsten würde die Reservierungsgebühr nicht ausbezahlt werden. Mit Reservierung zahlt der Kunde zu 100 % an.

Wenn es vor Gericht teuer wird

Ein Mann zog vor das Landgericht in einer deutschen Großstadt. Er verklagte den Malerbetrieb, welcher die falsche Farbe verwendet hatte. Er selbst war im Urlaub und ließ in der Zeit sein Haus von innen und außen streichen. Nun verklagte er diesen Betrieb, da kein Einsehen kam und der Schaden behoben wurde. Die Höhe des Schadensersatzes forderte sein Anwalt in Höhe von 80.000 Euro zzgl. der Verfahrenskosten. Vor Gericht kam es zu einem Vergleich. Die Verfahrenskosten wurden geteilt. Der geschädigte Hausbesitzer erhielt einen Ausgleich von 20.000 Euro, da der Sachverhalt nicht teilweise für die Außenwände geklärt werden konnte.

War dieser Artikel hilfreich?
JaNein

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein