Ausstellende Behörde im Ausweis – was bedeutet sie?

Ausstellende Behörde im Ausweis - was bedeutet sie

In Deutschland gilt der Personalausweis als amtliche Urkunde und Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige. Um einen Personalausweis ausstellen zu lassen muss man auf die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde gehen. Dabei gilt es ein paar Dinge zu berücksichtigen.

Personalausweis bei der ausstellenden Behörde beantragen – und was Sie dabei beachten sollten

Die ausstellende Behörde, welche auf der Rückseite des Personalausweises genannt wird, muss grundsätzlich das Bürger- oder Einwohnermeldeamt am Hauptwohnsitz des Antragstellers sein. Bei Wohnungslosen gilt, diesen bei derjenigen Gemeinde zu beantragen, in der sie sich aufhalten. Auslandsdeutsche können den Personalausweis mittlerweile bei der jeweiligen diplomatischen Auslandsvertretung ausstellen lassen.

Für die Beantragung wird ein biometrisches Ausweisbild benötigt, das zum Termin mitgebracht werden muss und bestimmte Anforderungen wie Größe, Positionierung, Gesichtsausdruck etc. erfüllen muss. Um dieses zu erstellen geht man am besten zu einem professionellen Fotografen, der die formalen Vorgaben genau kennt. Wichtig für den Antragstermin ist auch zu beachten, dass man persönlich erscheinen muss und keine Vertretung schicken darf.

Wer ist Eigentümer des Personalausweises?

Ein Personalausweis geht zwar in den Besitz der Person über, bleibt aber Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Er darf daher nicht verändert und schon gar nicht nachgemacht oder gefälscht werden. Zudem darf von einem Ausweisinhaber nicht verlangt werden, den Personalausweis zeitweise z.B. als Pfand zu hinterlegen.

Personenbezogene Daten auf dem Personalausweis

Das Personalausweisgesetz regelt welche Informationen auf dem Ausweis enthalten sein müssen oder können. Auf der Vorder- und Rückseite eines Personalausweises sind standardisierte Angaben wie u.a. Name, Geburtstag, Ausweisnummer, Geburtsort, Wohnanschrift, ausstellende Behörde enthalten. Beispielsweise kann kann zusätzlich zum Vor- und Familiennamen ein Ordens- oder Künstlername angegeben sein.

Sonstige wissenswerte Informationen zum Personalausweis

  • Personalausweise können bereits mit der Geburt eines Kindes und Vorlage einer Geburtsurkunde beantragt werden.
  • Vor dem 24. Lebensjahr ist der Ausweis zehn Jahre gültig. Danach muss er alle sechs Jahre erneuert werden.
  • Die Gebühr für die Ausstellung beträgt laut Personalausweisgesetz 37 Euro. Personen unter 24 Jahren bezahlen eine Gebühr von 22,80 Euro.
  • Für Auslandsdeutsche, die den Ausweis nicht im Inland beantragen können, zahlen eine zusätzliche Gebühr von 30 Euro.
  • Seit 2017 wird der Personalausweis immer mit einem aktiven Chip ausgeliefert, welcher nur bei Verlust deaktiviert werden kann.
  • Die Personalausweise werden zentral in der Bundesdruckerei hergestellt, was von der Beantragung bis zur Aushändigung einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
  • Wer jedoch sofort einen Personalausweis benötigt kann gegen eine Gebühr von 10 Euro einen vorläufigen Ausweis beantragen, der maximal drei Monate lang gültig ist.
  • Sofern der Ausweisinhaber damit einverstanden ist, kann er seinen Ausweis ablichten (d.h. Scannen, Fotokopieren, Fotografieren) lassen.

Welche juristischen Funktionen erfüllt der Personalausweis?

  • Für den Nachweis einer Person als Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
  • Zur Wahrnehmung von Bürgerrechten und -pflichten wie beispielsweise als Nachweis zur Wahlberechtigung bei der Bundestagswahl.
  • Zur Feststellung einer Person insbesondere im Rechtsverkehr beim Abschluss von Verträgen.
  • Anhand des Personalausweises kann der Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit vermutet werden, weist diese jedoch nicht nach.
  • Als Nachweis der Wohnadresse.
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